Das FM hat seinen Erlass vom 18.06.2003 der o.a. Bezugsverfügung der OFD Koblenz zu Grunde lag, inzwischen dahingehend geändert, dass die Sonderkonten zur Linderung der durch das Unwetter am 10.06.2003 in den Gemeinden Acht und Schlausenbach entstandenen Schäden eingerichtet wurden.
Das von der Landesregierung Rheinland-Pfalz eingerichtete Sonderkonto bei der Kreissparkasse Mayen trägt die neue Bezeichnung „Starmschaden Acht, Schlausenbach”.
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