In den Fällen, in denen Arbeitnehmer für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte öffentliche Verkehrsmittel benutzen, kommt es gelegentlich zur Rückgabe von Fahrausweisen und zur (teilweisen) Rückerstattung von bereits gezahlten Fahrpreisen an die Arbeitnehmer. Dies ist insbesondere gegeben, wenn der Arbeitnehmer vor Ablauf der Geltungsdauer eines bereits vollständig bezahlten Fahrausweises den Fahrausweis zurückgibt, weil er aus dem Dienstverhältnis ausscheidet, die Arbeitsstätte wechselt oder umzieht. Entsprechendes kann eintreten, falls der Verkehrsträger wechselt (Gründung neuer Verkehrsverbünde) oder sich die Beförderungsstrukturen ändern (Umstieg vom Nah- auf den Fernverkehr). Diese Sachverhalte kommen auch beim Job-Ticket vor.
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