Im Rahmen der Einführung von Ganztagsschulen in Rheinland-Pfalz wird das Unterrichtsangebot an den betreffenden Schulen erweitert. Ein wesentliches Element stellen dabei Veranstaltungen dar, die den laufenden Schulunterricht ergänzen bzw. in Form von außerunterrichtlichen Angeboten abrunden. Zu diesem Zweck kooperiert das Land Rheinland-Pfalz mit verschiedenen Einrichtungen bzw. Personen, die sich bereit erklären, im Rahmen der Ganztagsschule pädagogische Leistungen zu erbringen. Hierzu werden zwischen dem Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch den jeweiligen Schulleiter, und den so genannten Kooperationspartnern zivilrechtliche Verträge geschlossen. Bei diesen Kooperationspartner handelt es sich im einzelnen z.B. um Verbände, Vereine aber auch um Unternehmen und sonstige Einzelpersonen.
Für die umsatzsteuerliche Beurteilung der von den Kooperationspartnern erbrachten Leistungen gilt Folgendes:
Gemäss § 4 Nr. 21 Buchst. b Doppelbuchst. aa UStG sind die unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienenden Unterrichtsleistungen selbständiger Lehrer an Hochschulen im Sinne der §§
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