OFD Koblenz - Verfügung vom 11.05.2004
S 2246 A

OFD Koblenz - Verfügung vom 11.05.2004 (S 2246 A) - DRsp Nr. 2008/87765

OFD Koblenz, Verfügung vom 11.05.2004 - Aktenzeichen S 2246 A

DRsp Nr. 2008/87765

Einkünfte aus selbständiger Arbeit; Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten

Es ist gefragt worden, wie Einkünfte aus psychotherapeutischen Leistungen von Steuerpflichtigen zu behandeln sind, die sich in der praktischen Ausbildung für einen psychotherapeutischen Beruf befinden und in einem vertraglichen Ausbildungsverhältnis zu einer anerkannten psychotherapeutischen Ausbildungsstätte stehen. Nach Auffassung der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder gilt hierzu Folgendes:

Mit dem Psychotherapeutengesetz (in Kraft seit 01.01.1999) sind die Berufe des psychologischen Psychotherapeuten und des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten bundeseinheitlich geregelt worden. Die Ausbildung endet mit einer staatlichen Prüfung. Der erfolgreiche Abschluss der Ausbildung führt - bei Erfüllung der übrigen Voraussetzungen - zur Erteilung der Approbation, die ihrerseits erst zur Ausübung der heilkundlichen Psychotherapie berechtigt.

Während der Ausbildung befindet sich der Ausbildungsteilnehmer in einem vertraglichen Ausbildungsverhältnis zur Ausbildungsstätte. Lediglich während der praktischen Ausbildung finden Patientenbehandlungen statt, die vom Ausbildungsteilnehmer durchzuführen sind, die jedoch als Bestandteil der Ausbildung durch die Ausbildungsstätte zu überwachen sind.