Es ist gefragt worden, wie Einkünfte aus psychotherapeutischen Leistungen von Steuerpflichtigen zu behandeln sind, die sich in der praktischen Ausbildung für einen psychotherapeutischen Beruf befinden und in einem vertraglichen Ausbildungsverhältnis zu einer anerkannten psychotherapeutischen Ausbildungsstätte stehen. Nach Auffassung der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder gilt hierzu Folgendes:
Mit dem
Während der Ausbildung befindet sich der Ausbildungsteilnehmer in einem vertraglichen Ausbildungsverhältnis zur Ausbildungsstätte. Lediglich während der praktischen Ausbildung finden Patientenbehandlungen statt, die vom Ausbildungsteilnehmer durchzuführen sind, die jedoch als Bestandteil der Ausbildung durch die Ausbildungsstätte zu überwachen sind.
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