Die Umsatzsteuer-Referatsleiter der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder haben unter TOP 6 der Sitzung III/05 die Frage erörtert, ob aufgrund des EuGH-Urteils vom 17.02.2005,
Aus dem Gemeinschaftsrecht (und auch aus der AO) folgt kein Anspruch der Steuerpflichtigen auf Änderung bereits bestandskräftig gewordener Umsatzsteuer-Bescheide.
Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des EuGH, dass - soweit keine gemeinschaftsrechtlichen Verfahrensvorschriften bestehen - das nationale Verfahrensrecht anzuwenden ist. Dies gilt allerdings mit der Einschränkung, dass bei gemeinschaftsrechtlichen Sachverhalten das nationale Recht im Vergleich zu nationalen Sachverhalten nicht diskriminierend angewendet und die Verwirklichung des Gemeinschaftsrechts nicht praktisch unmöglich gemacht werden darf.
Testen Sie "Steuerportal Seniorenberatung" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|