Mit der Kurzinformation Nr. 26/2004 vom 23.03.2004 hatte die OFD Koblenz darauf hingewiesen, dass wegen der in mehreren Bundesländern anhängigen Finanzgerichts-Verfahren zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der Vorschriften zum Systemwechsel bei der KSt, insbesondere des § 36 KStG, keine Bedenken dagegen bestünden, entsprechende Rechtsbehelfsverfahren ruhen zu lassen.
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