OFD Koblenz - Verfügung vom 12.03.1997
S 0622 A

OFD Koblenz - Verfügung vom 12.03.1997 (S 0622 A) - DRsp Nr. 2008/83846

OFD Koblenz, Verfügung vom 12.03.1997 - Aktenzeichen S 0622 A

DRsp Nr. 2008/83846

§ 363 AO Änderung bestandskräftiger Steuerbescheide zur Berücksichtigung der Rechtsprechung des EuGH; hier: Ermittlung der Bemessungsgrundlage bei Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit; Ruhen des Verfahrens

Mit Vfg. v. 12. 8. 1996 S 0350 wurde bestimmt, daß Einspruchsverfahren wegen Änderung bestandskräftiger USt-Bescheide hinsichtlich der Ermittlung der Bemessungsgrundlage bei Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit bis zur Entscheidung des BVerfG über die Verfassungsbeschwerde Az. 2 BvR 1335/96 ruhen können.

Die Verfassungsbeschwerde wurde mit ohne Begründung ergangenem Beschl. v. 23. 12. 1996 gem. §§ 93a, 93b BVerfGG nicht zur Entscheidung angenommen.

Es wird gebeten, die im Hinblick auf dieses Verfahren ruhenden Einspruchsverfahren unter Beachtung der BFH-Entscheidung v. 21. 3. 1996 Az. XI R 36/95 (BStBl 1996 II S. 399) fortzusetzen.