Mit Vfg. v. 12. 8. 1996 S 0350 wurde bestimmt, daß Einspruchsverfahren wegen Änderung bestandskräftiger USt-Bescheide hinsichtlich der Ermittlung der Bemessungsgrundlage bei Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit bis zur Entscheidung des BVerfG über die Verfassungsbeschwerde Az.
Die Verfassungsbeschwerde wurde mit ohne Begründung ergangenem Beschl. v. 23. 12. 1996 gem. §§
Es wird gebeten, die im Hinblick auf dieses Verfahren ruhenden Einspruchsverfahren unter Beachtung der BFH-Entscheidung v. 21. 3. 1996 Az.
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