Nach den beiden Verwaltungsvorschriften des Ministeriums der Finanzen vom 05.12.2001 (WS 1315 - 4511) zum Vollzug des Gesetzes über die soziale Wohnraumförderung (Wohnraumförderungsgesetz - WoFG), Landeskonversionsprogramm, Teil 1 - Umwidmung in Sozialwohnungen - und Teil 3 - Umwandlung in Eigentümerwohnungen - (Ministerialblatt der Landesregierung von Rheinland-Pfalz vom 21.12.2001, jeweils S. 500) gewährt das Land - die Landesbank Rheinland-Pfalz, Landestreuhandstelle - Zuschüsse nach unterschiedlichen Fördervoraussetzungen. Hinsichtlich der ertragsteuerlichen Behandlung dieser im Rahmen des Landeskonversionsprogramms gewährten Zuschüsse zu Wohnungsbaumaßnahmen gilt - nach der Entscheidung des Ministeriums der Finanzen in einem Einzelfall zu Baumaßnahmen an Gebäuden, die der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dienen - Folgendes: