Das BMF hat - mit BMF-Schreiben vom 22.12.2004 - IV A 6 - S 7492 - 13/04 (BStBl 2004 I S. 1200) - zu den Umsatzsteuervergünstigungen auf Grund Art.
Das Schreiben ersetzt nach Textziffer 84 mit Wirkung vom 01.01.2005 den BdF-Erlass vom 15.12.1969 - IV A/3 -
Nach Textziffer 30 des BMF-Schreibens ist der Belegnachweis dabei grundsätzlich durch einen ordnungsgemäß ausgefüllten Abwicklungsschein zu führen, der dem BMF-Schreiben als Anlage 3 beigefügt ist.
Im Einvernehmen zwischen dem BMF und den obersten Finanzbehörden der Länder ist hierbei Folgendes zu beachten:
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