OFD Koblenz - Verfügung vom 14.03.2005
S 2253 A

OFD Koblenz - Verfügung vom 14.03.2005 (S 2253 A) - DRsp Nr. 2008/88799

OFD Koblenz, Verfügung vom 14.03.2005 - Aktenzeichen S 2253 A

DRsp Nr. 2008/88799

Zurechnung der Vermietungseinkünfte bei Grundstücksgemeinschaften; Kurzinformation Einkommensteuer Nr. 026/05

Der BFH hat mit den Urteilen vom 18.05.2004 - IX R 49/02 - (BStBl 2004 II S. 929) und - IX R 42/01 - (BFH/NV 2005 S. 168) entschieden, dass bei der entgeltlichen Überlassung einer Wohnung an einen Miteigentümer durch die Grundstücksgemeinschaft das Mietverhältnis mit den anderen Miteigentümern anzuerkennen sei und diese entsprechend ihren ideellen Miteigentumsanteilen anteilig Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielten, wenn der anmietende Miteigentümer das gemeinschaftliche Wohnhaus insgesamt über seinen Miteigentumsanteil hinaus nutze. Die Vermietung an den Ehegatten eines Miteigentümers und die gemeinschaftliche Nutzung durch die Eheleute ist als Selbstnutzung durch den Miteigentümer anzusehen.

Die bisherige Verwaltungsauffassung zur Zurechnung von Mieteinkünften bei Wohnungsüberlassung an einen Miteigentümer und gleichzeitiger Vermietung von Teilen des Gebäudes an Dritte in R 164 Abs. 2 EStR 2003 ist damit überholt und wird entsprechend angepasst werden. Im Hinweisteil zum EStH 2004 werden zudem Ausführungen zu den Stichworten „Mietverhältnis zwischen GdbR und Gesellschafter” sowie „Miteigentum”aufgenommen.