OFD Koblenz - Verfügung vom 14.05.2004
S 2221 A - St 32 3

OFD Koblenz - Verfügung vom 14.05.2004 (S 2221 A - St 32 3) - DRsp Nr. 2008/87804

OFD Koblenz, Verfügung vom 14.05.2004 - Aktenzeichen S 2221 A - St 32 3

DRsp Nr. 2008/87804

Einkommensteuerliche Behandlung der Abgaben der pfälzischen Notare an die Notarkasse (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG)

Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen hat die Oberfinanzdirektionen München und Nürnberg mit Erlass vom 02.04.2004 - Az. 32 - S 2221 - 001 - 15285/04 - wie folgt angewiesen:

„Ich bitte, den Teil der Abgaben der Notare an die Notarkasse, der als Beitrag für die eigene Ruhestands- und Hinterbliebenenversorgung anzusehen und somit im Rahmen der Sonderausgaben abzugsfähig ist,

für 2003 mit jährlich 5.128 Euro

anzusetzen.

Leistet ein Notar im Einzelfall geringere Abgaben an die Notarkasse, so ist der gesamte gezahlte Betrag als auf die eigene Ruhestands- und Hinterbliebenenversorgung entfallend zu behandeln.”

Die OFD bittet, bei der Veranlagung der pfälzischen Notare entsprechend zu verfahren.