OFD Koblenz - Verfügung vom 15.07.2002
S 2176 A - St 43 1

OFD Koblenz - Verfügung vom 15.07.2002 (S 2176 A - St 43 1) - DRsp Nr. 2008/85391

OFD Koblenz, Verfügung vom 15.07.2002 - Aktenzeichen S 2176 A - St 43 1

DRsp Nr. 2008/85391

§ 6a EStG Bildung einer Pensionsrückstellung bei Übertragung einer Direktzusage nach Eintritt des Versorgungsfalls auf eine Unterstützungskasse

Nach Abstimmung mit den obersten FinBeh der Länder hat das BMF auf die Anfrage einer Gruppenunterstütungskasse zur Bildung einer Pensionsrückstellung bei Übertragung einer Direktzusage auf eine Unterstützungskasse nach Eintritt des Versorgungsfalls wie folgt Stellung genommen:

Steht nach der Pensionszusage fest, dass die Pensionsverpflichtung bei Eintritt des Versorgungsfalls auf eine außerbetriebliche Versorgungseinrichtung übertragen wird, ist die Bildung einer Pensionsrückstellung nach § 6a EStG nicht zulässig (R 41 Abs. 3 Satz 7 EStR). In diesen Fällen mangelt es aus Sicht des Versorgungsverpflichteten an der Wahrscheinlichkeit einer unmittelbaren Inanspruchnahme aus der Verpflichtung (vgl. auch R 31c Abs. 5 EStR).