Nach Abstimmung mit den obersten FinBeh der Länder hat das BMF auf die Anfrage einer Gruppenunterstütungskasse zur Bildung einer Pensionsrückstellung bei Übertragung einer Direktzusage auf eine Unterstützungskasse nach Eintritt des Versorgungsfalls wie folgt Stellung genommen:
Steht nach der Pensionszusage fest, dass die Pensionsverpflichtung bei Eintritt des Versorgungsfalls auf eine außerbetriebliche Versorgungseinrichtung übertragen wird, ist die Bildung einer Pensionsrückstellung nach § 6a EStG nicht zulässig (R 41 Abs.
Testen Sie "Steuerportal Seniorenberatung" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|