Nach der Kurzinformation Nr. 003/05 vom 11.01.2005 - S 2177/S 2334 A - St 31 3 konnten Einsprüche, die sich gegen die Nichtberücksichtigung eines mit Hilfe der Software „Microsoft Excel” elektronisch geführten Fahrtenbuchs richteten, wegen des beim BFH anhängigen Revisionsverfahrens mit dem Aktenzeichen
Der BFH hat mit Urteil vom 16.11.2005,
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