OFD Koblenz - Verfügung vom 17.02.2006
S 4429 A - St 35 3

OFD Koblenz - Verfügung vom 17.02.2006 (S 4429 A - St 35 3) - DRsp Nr. 2008/89852

OFD Koblenz, Verfügung vom 17.02.2006 - Aktenzeichen S 4429 A - St 35 3

DRsp Nr. 2008/89852

Anwendung der Grunderwerbsteuerbefreiung nach § 6 Abs. 3 des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (EnWG); (FinMin Erlass vom 16.02.2006 - S 4429 A - 05-001-01 - 446)

Das Zweite Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts vom 07.07.2005 (BGBl 2005 I S. 1970) ist nach seinem Artikel 5 am 13.07.2005 in Kraft getreten. Als Kernelement enthält das Gesetz in Artikel 1 über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz - EnWG) - Vorgaben zur Regulierung und Entflechtung der Energieversorgungsnetze. Damit werden zugleich Richtlinien der Europäischen Union für diesen Bereich umgesetzt.

Mit § 6 Abs. 3 EnWG ist eine eigenständige Grunderwerbsteuerbefreiung eingeführt worden. Nach dieser Vorschrift sind Erwerbsvorgänge im Sinne des § 1 GrEStG, die sich aus der rechtlichen und operationellen Entflechtung nach den §§ 7 und 8 EnWG ergeben, von der Grunderwerbsteuer befreit. Hinsichtlich der Anwendung des § 6 Abs. 3 EnWG bittet die OFD Folgendes zu beachten:

  • Die §§ 114 (Wirksamwerden der Entflechtungsbestimmungen) und 118 EnWG (Übergangsregelungen) enthalten keine Weisungen zum Zeitpunkt der Anwendung des § 6 Abs. 3 EnWG. Die Grunderwerbsteuerbefreiung ist daher - anders als bei den Ertragsteuern - erst auf Rechtsvorgänge anzuwenden, die nach dem 12.07.2005 verwirklicht werden.