OFD Koblenz - Verfügung vom 18.04.2006
S 2253 A - St 31 2 -

OFD Koblenz - Verfügung vom 18.04.2006 (S 2253 A - St 31 2 -) - DRsp Nr. 2008/90042

OFD Koblenz, Verfügung vom 18.04.2006 - Aktenzeichen S 2253 A - St 31 2 -

DRsp Nr. 2008/90042

Einnahmen aus VuV durch die Verpflichtung, ein Wohnrecht an einem noch zu errichtenden Gebäude einzuräumen

Nach bisheriger Verwaltungsauffassung war der Erwerb eines Grundstücks gegen die Verpflichtung, dieses mit einem Wohngebäude zu bebauen und dem Veräußerer ein dingliches Wohnrecht an einer Wohnung zu bestellen, wie ein entgeltlicher Zuwendungsnießbrauch zu behandeln. Beim Erwerber waren in diesem Fall in Höhe des Grundstückswerts bis zur Höhe des Kapitalwerts des Wohnrechts Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung anzusetzen.

Nach dem BFH-Beschluss vom 29.10.2004 - IX B 91/04 - (vgl. juris) hängt es jedoch allein von der tatsächlichen Würdigung der zwischen Veräußerer und Erwerber eines Grundstücks abgeschlossenen Vereinbarungen ab, ob das Entgelt seinem wirtschaftlichen Gehalt nach als Gegenleistung für die Überlassung der Nutzung i. S. d. § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG oder aber als Gegenleistung für die endgültige Übertragung des Grundstücks zu beurteilen ist. Ist die Verpflichtung zur Überlassung einer zu errichtenden Wohnung an den Veräußerer Voraussetzung für den Erwerb des Grundstücks, kann sie bzw. der Wert des zugewendeten Wohnungsrechts dem Veräußerungsvorgang zugeordnet werden.