Mit Erlass vom 15.03.2006 - S 3190 A - 447 hat das Ministerium der Finanzen den gleich lautenden Erlass der obersten Finanzbehörden der Länder zur Abgrenzung des Grundvermögens von den Betriebsvorrichtungen (Abgrenzungserlass) bekanntgegeben. Zum Erlass gehören als Anlage 1 Abgrenzungshinweise in Form einer alphabetischen Zusammenstellung, als Anlage 2 tabellarische Abgrenzungshinweise zu Sportstätten sowie Abgrenzungshinweise in Form von Zeichnungen.
Der Erlass tritt an die Stelle des gleich lautenden Erlasses vom 31.03.1992 ( Ofd Rdvfg. vom 07.07.92 -
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