Die Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main hat mit Schreiben vom 27.02.2007 - EZ 1170 B - OFW/03 - St 220 - mitgeteilt, dass das Finanzamt Frankfurt am Main V/Höchst mit Bescheid vom 05.02.2007 einheitlich und gesondert festgestellt hat, dass die v.b. Genossenschaft für die Kalenderjahre 2002 bis 2004 nicht die Voraussetzungen einer Genossenschaft i.S.d. § 17 EigZulG erfüllt.
Über die Einsprüche der Genossenschaftsmitglieder gegen den Feststellungsbescheid wurde bislang noch nicht entschieden. Anträge auf Aussetzung der Vollziehung wurden abgelehnt, da keine ernstlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Feststellungsbescheids bestehen.
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