Ehrenamtlich tätige Lektoren und Prädikanten der Ev.-Luth. Landeskirche Hannover erhalten nach einer Lektoren-Entschädigungsverordnung unbeschadet des Zeitaufwands eine Entschädigung, die u. a. Aufwendungen für theologische Fachliteratur, gottesdienstliche Kleidung und mit dieser Tätigkeit zusammenhängende Telefongespräche ausgleichen soll. Daneben werden Reisekosten und ggf. sonstige Barauslagen erstattet.
Die obersten FinBeh des Bundes und der Länder haben die Frage, ob auf diese Entschädigungen die Regelungen nach § 3 Nr. 12 Satz 2 EStG, R 13 Abs.
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