OFD Koblenz - Verfügung vom 19.12.2006
S 7175 A - St 44 2

OFD Koblenz - Verfügung vom 19.12.2006 (S 7175 A - St 44 2) - DRsp Nr. 2008/90757

OFD Koblenz, Verfügung vom 19.12.2006 - Aktenzeichen S 7175 A - St 44 2

DRsp Nr. 2008/90757

Umsatzsteuerrechtliche Behandlung des Einsatzes von Hilfsorganisationen (sanitätsdienstlicher Bereich) im Rahmen der Fußballweltmeisterschaft 2006 in Kaiserslautern

Anlässlich der Wahrnehmung sanitätsdienstlicher Leistungen während der Fußballweltmeisterschaft in Kaiserslautern (Fan-Fest im Innenstadtbereich) durch die Hilfsorganisationen (Deutsches Rotes Kreuz, Johanniter-Unfall-Hilfe, Arbeiter-Samariter-Bund und Malteser Hilfsdienst) sind die Rechtsfragen aufgetreten, ob diese Leistungen von den steuerbegünstigten Hilfsorganisationen noch im Rahmen des steuerbegünstigten Zweckbetriebes erbracht werden und damit dem ermäßigten Steuersatz von 7 v.H. gem. § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG unterliegen oder ob die Leistungen nach § 4 Nr. 18 UStG umsatzsteuerbefreit sind.

Die OFD bittet hierzu die mit den obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder abgestimmte Rechtsauffassung zu vertreten:

Die Leistungen der Hilfsorganisationen in Form des Sanitätsdienstes an den Spielorten während der Fußballweltmeisterschaft 2006 unterliegen der Steuerbefreiung des § 4 Nr. 18 UStG, soweit der Sanitätsdienst tatsächlich als solcher übernommen wurde und nicht lediglich eine entgeltliche Personal- und Sachmittelüberlassung an die Ausrichtungsstadt vorliegt.