OFD Koblenz - Verfügung vom 20.02.2006
S 2221 A - St 32 3

OFD Koblenz - Verfügung vom 20.02.2006 (S 2221 A - St 32 3) - DRsp Nr. 2008/89831

OFD Koblenz, Verfügung vom 20.02.2006 - Aktenzeichen S 2221 A - St 32 3

DRsp Nr. 2008/89831

Sonderausgaben; Kürzung des Vorwegabzugs BFH-Rechtsprechung zu Mitgesellschaftern-Geschäftsführern einer GmbH; Kurzinfo Nr. 2/04 vom 23.01.2004 Kurzinfo Nr. 78/03 vom 04.12.2003

Aktualisierte Fassung zum 20.02.2006!

Aufgrund zahlreicher Zweifelsfragen war es erforderlich, vorliegende Rundverfügung zu überarbeiten. Die OFD bittet, die alte Fassung vom 02.11.2005 auszusondern.

Der BFH hat seine Rechtsprechung zur Kürzung des Vorwegabzugs eines GmbH-Alleingesellschafter-Geschäftsführers (vgl. BMF-Schreiben vom 09.07.2004) auch auf Mitgesellschafter-Geschäftsführer ausgeweitet (Urteil vom 23.02.2005 - Az. XI R 29/03). Das Urteil wurde zwischenzeitlich veröffentlicht im BStBl 2005 II S. 634 und ist damit ab sofort in allen noch offenen gleichgelagerten Fällen anzuwenden. Kurzinfos Nr. 2/04 und Nr. 78/03 sind damit überholt und wurden aus dem System InfO gelöscht. Tz. 28 des BMF-Schreibens vom 24.02.2005 zum Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) ist ebenfalls überholt.

1. Hintergrund:

Im Urteilsfall des BFH handelte es sich um eine GmbH mit jeweils zu 50 % beteiligten Gesellschaftern. Beide Gesellschafter waren zur Geschäftsführung bestellt (im Folgenden GT-GF).