Ziel der Statistik ist es, einen Überblick zu erhalten über
die Zahl der Bearbeitungsfälle im maßgeblichen Zeitraum und
den Arbeitsstand zum jeweiligen Stichtag.
Die in der GRE-Datei enthaltenen Daten sollen dabei weitestgehend genutzt und maschinell ausgewertet werden. Für die am Ende eines Erfassungszeitraums eingegangenen - aber noch nicht erfassten - Vorgänge kann keine maschinelle Unterstützung gegeben werden. Um einen Überblick über den Arbeitsstand zu erhalten, ist die Anzahl der unbearbeiteten Urkunden und sonstigen Vorgänge manuell zu ermitteln, und zwar unabhängig davon, ob sich aus einer Urkunde ein oder mehrere Bearbeitungsvorgänge ergeben.
Stornierte Vorgänge werden sowohl bei den erfassten als auch bearbeiteten Vorgängen nicht berücksichtigt. Bearbeitete Steuerbefreiungsfälle sind solche, in denen ein Datum der Unbedenklichkeitsbescheinigung bei UBDAT oder bei OHNEUB ein X vermerkt ist. Steuerfestsetzungsfälle sind bearbeitet, wenn ein Bescheiddatum (BESCHD) abgelegt ist.
Die Vierteljahresstatistik ist dem Sachgebietsleiter und ggf. dem Vorsteher vorzulegen und nach folgendem Muster zu fertigen. Die Angaben zu 1. - 2. können vom Bearbeiter mit den vorgegebenen Prozeduren abgefragt/ermittelt werden (vgl. Hilfbeschreibung unter STAT).
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