OFD Koblenz - Verfügung vom 20.12.2006
S 3014 A - St 35 5

OFD Koblenz - Verfügung vom 20.12.2006 (S 3014 A - St 35 5) - DRsp Nr. 2008/90759

OFD Koblenz, Verfügung vom 20.12.2006 - Aktenzeichen S 3014 A - St 35 5

DRsp Nr. 2008/90759

Änderung des Bewertungsgesetzes durch das Jahressteuergesetz 2007 (JStG 2007); Kurzinformation der Steuergruppe St 3 Bedarfsbewertung Nr. ST 3_2006K133

Durch Artikel 18 des JStG 2007 vom 13.12.2006 (BGBl 2006 I S. 2878) ist u.a. das Bewertungsgesetz geändert worden. Die Änderungen betreffen in Ihren Auswirkungen die Bewertungsstellen, Erbschaftsteuerstellen sowie die Veranlagungsstellen der Finanzämter. Die Änderungen treten am 1.1.2007 in Kraft und gelten für Besteuerungszeitpunkte ab 1.1.2007. Nach folgend werden die Änderungen kurz beschrieben und soweit erforderlich erste organisatorische Hinweise gegeben.

Bewertungsstellen

  • Bei der Ermittlung der Grundbesitzwerte gelten nun sowohl die tatsächlichen Verhältnisse als auch die Wertverhältnisse zum Besteuerungszeitpunkt.

  • Die Möglichkeit des Verkehrswertnachweises wird generalisierend an den Beginn der Vorschriften zur Bedarfsbewertung gestellt und ist unabhängig vom Wertermittlungsverfahren (§§ 143, 145 bis 149 BewG) geregelt.

  • Bei der Wertermittlung nach § 145 BewG ist für den Grund und Boden stets der Boden-richtwert anzusetzen, der vom Gutachterausschuss zuletzt festzustellen war.

  • Zur Vereinfachung wird der Ermittlung des Grundstückswerts (§ 146 BewG) künftig die im Besteuerungszeitpunkt vereinbarte Jahresmiete zu Grunde gelegt.