Zum Schuldzinsenabzug bei einem Darlehen für die Anschaffung oder Herstellung eines teilweise vermieteten und teilweise selbst genutzten Gebäudes bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung hat das BMF bislang Stellung genommen mit seinen Schreiben:
vom 10.12.1999 (BStBl 1999 I S. 1130) zum Herstellungsfall,
vom 24.04.2003 (BStBl 2003 I S. 287) zum Anschaffungsfall und
vom 16.04.2004 (BStBl 2004 I S. 464) als Zusammenfassung und Neuregelung.
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