Nach dem gleich lautenden Erlass der obersten Finanzbehörden der Länder vom 10.11.2006 (BStBl 2006 I S. 715) ist das o.a. Urteil des Bundesfinanzhofs über den entschiedenen Einzelfall hinaus anzuwenden. Nach Auffassung des BFH sind Gewinne aus Anteilen, um die der Gewinn aus Gewerbebetrieb gemäß §
Nach bisheriger Verwaltungsauffassung umfasst der gewerbesteuerliche Kürzungsbetrag für Schachtelbeteiligungen nach §
Das Jahressteuergesetz 2007 (
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