OFD Koblenz - Verfügung vom 22.04.2003
S 1300 A - St 34 3

OFD Koblenz - Verfügung vom 22.04.2003 (S 1300 A - St 34 3) - DRsp Nr. 2008/82695

OFD Koblenz, Verfügung vom 22.04.2003 - Aktenzeichen S 1300 A - St 34 3

DRsp Nr. 2008/82695

Anzeigepflichten bei Auslandsbeziehungen gem. § 138 Abs. 2 und 3 AO; hier: - Neufassung des Vordrucks BfF 2 - Sanktionen bei Verstößen gegen die Anzeigeverpflichtung - Organisatorische Maßnahmen zur Weiterleitung der Mitteilungen

Rdvfg. vom 09.03.1999 - S 1340 A - St 34 1

1 Anlage

Unter Bezugnahme auf die Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder hat das Bundesministerium der Finanzen mit Schreiben vom 19.03.2003 - IV B 4 - S 1300 - 109/03 auf Folgendes aufmerksam gemacht:

„I. Anzeigepflichten nach § 138 Abs. 2 der Abgabenordnung

Nach § 138 Abs. 2 AO haben Steuerpflichtige mit Wohnsitz, gewöhnlichem Aufenthalt, Geschäftsleitung oder Sitz im Inland dem zuständigen Finanzamt nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck das Folgende anzuzeigen:

  1. a)

    Die Gründung und den Erwerb von Betrieben und Betriebsstätten im Ausland;

  2. b)

    die Beteiligung an ausländischen Personengesellschafen oder deren Aufgabe oder Änderung;

  3. c)