OFD Koblenz - Verfügung vom 22.07.2004
S 0177 A - St 33 1

OFD Koblenz - Verfügung vom 22.07.2004 (S 0177 A - St 33 1) - DRsp Nr. 2008/88027

OFD Koblenz, Verfügung vom 22.07.2004 - Aktenzeichen S 0177 A - St 33 1

DRsp Nr. 2008/88027

Steuerlich unschädliche Betätigungen i.S. des § 58 AO; ; Änderung des § 58 Nr. 1 AO durch das „Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung und weiterer Gesetze”

Der Bundesrat hat am 09.07.2004 dem „Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung und weiterer Gesetze” zugestimmt. Der Bundestag hatte das Gesetz bereits am 18.06.2004 angenommen. Durch dieses Gesetz, das auf eine gemeinsame Länderinitiative unter Federführung von Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg zurückgeht, wird eine Änderung des § 58 Nr. 1 AO durch das „Gesetz zur Änderung des Investitionszulagengesetzes 1999” vom 20.12.2000 für betroffene Einrichtungen im Bereich der öffentlichen Hand wieder rückgängig gemacht.

Nunmehr setzt eine steuerlich unschädliche Beschaffung von Mitteln durch einen Förderverein für einen unbeschränkt steuerpflichtigen Betrieb gewerblicher Art einer Körperschaft des öffentlichen Rechts nicht mehr voraus, dass dieser selbst steuerbegünstigt ist. Kommunale Kindergärten, Theater, Museen usw. bedürfen somit keiner förmlichen Satzung und Anerkennung der Gemeinnützigkeit mehr, um ihrem Förderverein dessen Steuerbegünstigung zu erhalten.

Die neue Fassung des § 58 Nr. 1 AO ist rückwirkend ab dem 01.01.2001 anzuwenden.