Zu den erbschaft- und schenkungsteuerrechtlichen Folgen aus dem Lebenspartnerschaftsgesetz vom 16.02.2001 (BGBl 2001 I S.
Kraft Gesetzes entstehende Versorgungsansprüche hinterbliebener Lebenspartner und vertragliche Hinterbliebenenbezüge des Lebenspartners aus einem Arbeitsverhältnis des Erblassers unterliegen unter den in R 8 ErbStR genannten Voraussetzungen nicht der Erbschaftsteuer.
Für Lebenspartner ist seit dem 01. Januar 2005 die Zugewinngemeinschaft gesetzlicher Güterstand (§ 6 Lebenspartnerschaftsgesetz - LPartG in der Fassung durch das Gesetz zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsrechts vom 15. Dezember 2004, BGBl 2004 I S.
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