Es wurde die Frage erörtert, wie eine nach dem Tod eines Erblassers bzw. nach Ausführung einer Schenkung unter Lebenden beschlossene Umwandlung einer PersGes in eine KapGes oder umgekehrt bei der ErbSt und SchenkSt zu behandeln ist, wenn die Umwandlung mit steuerlicher Rückwirkung auf einen Übertragungszeitpunkt erfolgt (vgl. § 3 Abs. 1 UmwStG), der vor dem Zeitpunkt der Steuerentstehung liegt.
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