Die Finanzministerkonferenz hat am 11.11.2004 den Ländern ins Ermessen gestellt, ab dem Veranlagungszeitraum 2004 flächendeckend die „Vereinfachte Steuererklärung für Arbeitnehmer” nach nordrhein-westfälischem Vorbild einzuführen.
Nach dem Erlass des FinMin Rheinland-Pfalz vom 06.12.2004 - O 2000 A - 449 - wird in Rheinland-Pfalz die „Vereinfachte Steuererklärung für Arbeitnehmer” erst nach Vorlage des Erfahrungsberichts aus dem Pilotversuch des Landes Nordrhein-Westfalen und nach der Erarbeitung eines Umsetzungskonzeptes durch die Arbeitsgruppe BEVSA (Bundeseinheitliche Einführung vereinfachter Steuererklärungsvordrucke für Arbeitnehmer) ab dem Veranlagungszeitraum 2005 eingeführt werden.
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