Soweit erkennbar hat der Bundesfinanzhof in seiner Entscheidung vom 11. Januar 2006, II R 12/04 (NV, zur Veröffentlichung bestimmt) erstmals anschaulich beschrieben, wie die Frage der wesentlichen Unterscheidung im Sinne des § 76 Abs. 3 Nr. 1 BewG als Tatbestandsmerkmal für die Anwendung des Sachwertverfahrens bei Ein-/Zweifamilienhäuser zu subsumieren ist. Die OFD nimmt dieses Urteil zum Anlass, die Abgrenzung des Sachwertverfahrens bei den Einfamilienhäusern unter Beachtung dieser Grundsätze zusammenzufassen und eine praxisgerechte Anwendung der o.a. Rechtsprechung zu fördern.