Für die Einkommensbesteuerung der Land- und Forstwirte (LuF) für das Kalenderjahr (Kj.) 2005 bzw. für die Gewinnermittlung des Wirtschaftsjahres (Wj.) 2005/2006 gelten die grundlegenden Anordnungen in der Rundverfügung (Rdvfg.) vom 03.07.2006 - S 2230 A - St 31 1 - soweit nachfolgend nicht etwas anderes bestimmt ist.
Die Grundsätze zur Schätzung des Gewinns von LuF gelten weiterhin uneingeschränkt (siehe Tz. 2 ff. der Rdvfg. vom 23.07.2006 -
Die bisher maßgebende Einteilung der landwirtschaftlichen Betriebe bleibt unverändert bestehen. Aus Zweckmäßigkeitsgründen wird sie dennoch nachfolgend aufgeführt.
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Einteilung in die Gruppen | Getreidebau | Hackfruchtbau | Veredelung | Milchvieh | Futterbau |
Anbauflächen in % der landwirtschaftlichen Produktionsfläche (LP) | |||||
Getreide | über 50 | über 50 | über 50 | unter 50 | unter 50 |
Hackfrüchte | unter 20 | über 20 | unter 20 | unter 20 | unter 20 |
Futterbau | unter 30 | unter 30 | unter 30 | über 30 | über 30 |
Zusätzliche Abgrenzungskriterien | |||||
Schweinebestand | unter 1,8 VE/ha | unter 1,8 VE/ha | über 1,8 VE/ha | unter 1,8 VE/ha | unter 1,8 VE/ha |
Milchkühe in % des Rinderbestandes bezogen auf ØBestand | über 40 | unter 40 |
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