Vereinfacht dargestellt wird die sog. Ackerquote für stillgelegte und mit bestimmten landwirtschaftlichen Kulturpflanzen bebaute Flächen gewährt. Welche Flächen im Einzelnen begünstigt sind und weitere Voraussetzungen für die Prämienzahlung ergeben sich aus der VO (EG) Nr. 1251/1999 des Rates vom 17.05.1999 zur Einführung einer Stützungsregelung für Erzeuger bestimmter landwirtschaftliche Kulturpflanzen (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 1999, Nr. L 160, S. 1) und der Verordnung über eine Stützungsregelung für Erzeuger bestimmter landwirtschaftlicher Kulturpflanzen (Flächenzahlungs-Verordnung) vom 06.01.2000 (BGBl I S.
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