OFD Koblenz - Verfügung vom 25.03.2004
G 1450 A

OFD Koblenz - Verfügung vom 25.03.2004 (G 1450 A) - DRsp Nr. 2008/87676

OFD Koblenz, Verfügung vom 25.03.2004 - Aktenzeichen G 1450 A

DRsp Nr. 2008/87676

Zerlegung der Gewerbesteuer bei Betreibergesellschaften von Windkraftanlagen

Die KSt- und GewSt-Referatsleiter von Bund und Ländern haben erörtert, ob und wie die Gewerbesteuer bei Betreibergesellschaften von Windkraftanlagen zu zerlegen ist.

Nach dem Ergebnis der Erörterungen ist es i. S. v. § 33 Abs. 1 S. 1 GewStG unbillig, wenn die Standortgemeinden der Windkraftanlagen bei einer Zerlegung nach Arbeitslöhnen (§§ 28-31 GewStG) keinen Anteil am Gewerbemessbetrag erhalten. Daher ist eine abweichende Zerlegung nach § 33 Abs. 1 GewStG durchzuführen. Als Zerlegungsmaßstab sind zu 50 % die Arbeitslöhne und zu 50 % das Anlagevermögen nach Steuerbilanzwerten zu Grunde zu legen. Soweit bisher in Einzelfällen auf Grund entsprechender Vereinbarungen hiervon abweichende Zerlegungsmaßstäbe zu Grunde gelegt werden, können diese beibehalten werden.