OFD Koblenz - Verfügung vom 25.06.2003
S 1557 A - St 43 1

OFD Koblenz - Verfügung vom 25.06.2003 (S 1557 A - St 43 1) - DRsp Nr. 2008/82667

OFD Koblenz, Verfügung vom 25.06.2003 - Aktenzeichen S 1557 A - St 43 1

DRsp Nr. 2008/82667

Betriebliche Altersversorgung Merkblatt für die Prüfung der betrieblichen Altersversorgung

Das Merkblatt ist insbesondere für die Betriebsprüfung und die Körperschaftsteuerstellen konzipiert und gibt einen schnellen und systematischen Überblick über die „betriebliche Altersversorgung”.

I Überblick über die Altersversorgung

1 Formen der Altersversorgung

1.1 Allgemein

Die Altersversorgung, ein System zur sozialen Absicherung der Arbeitnehmer im Alter, basiert auf einem „Drei-Säulenmodell”. Nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Berufsleben kann die Altersversorgung wie folgt bestritten werden:

  1. a)

    die gesetzliche Altersversorgung,

  2. b)

    die betriebliche Altersversorgung und

  3. c)

    eine private Vorsorge.

Der Begriff der „betrieblichen Altersversorgung” ist dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG = Betriebsrentengesetz) entnommen. Dort wird in § 1 Abs. 1, 1. Halbsatz (EStH 2002 Anhang 7 I) die betriebliche Altersversorgung als „Leistungen der Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung aus Anlass eines Arbeitsverhältnisses” definiert.