Obwohl sowohl die Bundesvereinigung der Prüfingenieure für Baustatik als auch die Vereinigung der Prüfingenieure für Baustatik in Rheinland-Pfalz wiederholt auf die Rechtslage hingewiesen wurden, sind die Abrechnungen der Prüfingenieure immer noch vielfach unzutreffend.
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