Die Leistungen im Geschäftsfeld „Geschäftskunden-Paketdienst” sind bisher von der DPAG nicht als steuerfreie Leistungen angesehen und dementsprechend behandelt worden.
Die DPAG wurde zwischenzeitlich von der gegenteiligen Auffassung der FinVerw unterrichtet, dass es sich bei der Beförderung von adressierten Paketen, deren Einzelgewicht 20 kg nicht übersteigt, um eine Universaldienstleistung i. S. des
Unter Berücksichtigung der Vorgabe, dass Universaldienstleistungen der DPAG i. S. des
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