OFD Koblenz - Verfügung vom 27.12.2004
G 1421 A

OFD Koblenz - Verfügung vom 27.12.2004 (G 1421 A) - DRsp Nr. 2008/88466

OFD Koblenz, Verfügung vom 27.12.2004 - Aktenzeichen G 1421 A

DRsp Nr. 2008/88466

Einzelfragen zu § 7 GewStG und § 18 Abs. 4 UmwStG

Die KSt- und GewSt-Referatsleiter von Bund und Ländern haben Einzelfragen zu der Anwendung des § 18 Abs. 4 UmwStG bzw. des § 7 GewStG erörtert. Nach dem Ergebnis der Erörterungen gilt Folgendes:

1. Veräußerung von durch Einbringung von Mitunternehmeranteilen entstandenen einbringungsgeborenen Anteilen durch eine Kapitalgesellschaft (§ 7 GewStG)

Die Veräußerung eines Mitunternehmeranteils durch eine Kapitalgesellschaft war bis zum Erhebungszeitraum 2001 nicht gewerbesteuerpflichtig. Wurden Mitunternehmeranteile nach § 20 UmwStG zu Buch- oder Zwischenwerten in eine andere Kapitalgesellschaft eingebracht, konnte die einbringende Kapitalgesellschaft die als Gegenleistung für die Einbringung gewährten sog. einbringungsgeborenen Anteile ebenfalls gewerbesteuerfrei veräußern (R 40 Abs. 2 S. 7 GewStR 1998 i. V. m. Tz. 21.13 des BMF-Schreibens vom 25.03.1998, BStBl 1998 I S. 268).