Das BFH-Urteil vom 10. Februar 2005 - V R 76/03 wird nun im Bundessteuerblatt veröffentlicht. Zeitgleich ergeht das BMF-Schreiben zur Erläuterung der weiteren Anwendung der Regelung des § 15 Abs. 1a Nr. 1 UStG.
Einsprüche, die aufgrund der anhängigen Verfahren ruhen, sind nun zu erledigen.