Zu der Frage, welche Auswirkungen das BFH-Urteil vom 07.11.2001 (BStBl 2002 II S. 369) auf die körperschaftsteuerliche Behandlung von Gewerbesteuerumlagen hat, nimmt die OFD unter Bezugnahme auf das Ergebnis einer Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wie folgt Stellung:
Der BFH hat in dem Urteil vom 07.11.2001 (a. a. O.) entschieden, dass in Fällen einer nur gewerbesteuerlichen Organschaft, bei der die Ermittlung der von den Organgesellschaften zu entrichtenden Gewerbesteuerumlage sich nach der sog. Belastungsmethode richtet, aus den BGH-Urteilen vom 22.10.1992 (
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