OFD Koblenz - Verfügung vom 28.11.2000
S 4514 A

OFD Koblenz - Verfügung vom 28.11.2000 (S 4514 A) - DRsp Nr. 2008/80572

OFD Koblenz, Verfügung vom 28.11.2000 - Aktenzeichen S 4514 A

DRsp Nr. 2008/80572

Anwendung des § 5 Abs. 3 GrEStG

Durch das Steuerentlastungsgesetz ist § 5 GrEStG um einen Absatz 3 ergänzt worden. Danach sind die Vergünstigungen der Absätze 1 und 2 insoweit nicht anzuwenden, als sich der Anteil des Veräußerers am Vermögen der Gesamthand innerhalb von fünf Jahren nach dem Übergang des Grundstücks auf die Gesamthand vermindert. § 5 Abs. 3 GrEStG ist nach § 23 Abs. 6 S. 2 GrEStG erstmals auf Erwerbsvorgänge i. S. des § 5 Abs. 1 oder 2 GrEStG anzuwenden, die nach dem 31. 12. 1999 verwirklicht werden. Die Vorschrift ersetzt die für Vorgänge bis zu diesem Zeitpunkt weiter anzuwendende BFH-Rechtsprechung (BStBl. 1999 II S. 834).