OFD Koblenz - Verfügung vom 29.08.2002
S 2342 A

OFD Koblenz - Verfügung vom 29.08.2002 (S 2342 A) - DRsp Nr. 2008/82019

OFD Koblenz, Verfügung vom 29.08.2002 - Aktenzeichen S 2342 A

DRsp Nr. 2008/82019

§ 3 EStG Hochwasserbeihilfen durch Arbeitgeber

Zur steuerlichen Behandlung von Beihilfen des Arbeitgebers an Arbeitnehmer, die von der jüngsten Hochwasserkatastrophe betroffen sind, wird zur Klarstellung auf Folgendes hingewiesen:

Unterstützungen, die von privaten Arbeitgebern an unwettergeschädigte Arbeitnehmer unter den Voraussetzungen des R 11 Abs. 2 LStR gezahlt werden, sind insoweit steuerfrei, als sie insgesamt 600 Euro nicht übersteigen. Übersteigende Beträge gehören ebenfalls nicht zum steuerpflichtigen Arbeitslohn, wenn unter Berücksichtigung der Einkommensverhältnisse und des Familienstandes des Arbeitnehmers ein besonderer Notfall vorliegt. Im Allgemeinen kann bei den von der Hochwasserkatastrophe betroffenen Arbeitnehmern jedoch von einem besonderen Notfall ausgegangen werden.