Es ist gefragt worden, ob der Umbau eines hubraumbesteuerten Geländewagens zu einem Wohnmobil (mit Gewichtsbesteuerung) kraftSt-rechtlich anerkannt werden kann.
Hierzu ist folgende Auffassung zu vertreten:
Zu den Mindestausstattungskriterien für Wohnmobile gehören:
Sitzgelegenheit mit Tisch,
Schlafplätze, die auch umklappbare Sitzgelegenheiten sein können,
Kücheneinrichtung mit Spüle (Frisch- und Abwasser) und Kochgelegenheit,
Schrank bzw. Stauraum.
Soweit diese Kriterien nicht alle erfüllt sind, ist der verkehrsrechtlichen Einstufung des Kfz als Wohnmobil kraftSt-rechtlich nicht zu folgen.
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