OFD Koblenz - Verfügung vom 30.10.2000
S 2742 A - St 34 1

OFD Koblenz - Verfügung vom 30.10.2000 (S 2742 A - St 34 1) - DRsp Nr. 2008/81792

OFD Koblenz, Verfügung vom 30.10.2000 - Aktenzeichen S 2742 A - St 34 1

DRsp Nr. 2008/81792

allgemeine Vorschriften: § 8 KStG Zinsen auf verdeckte Gewinnausschüttung als weitere Gewinnausschüttung im Sinne von § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG und andere Ausschüttung im Sinne des § 27 Abs. 3 Satz 2 KStG

Die Finanzierung einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) mittels Fremdkapital führt bei der Kapitalgesellschaft nicht dazu, dass die darauf entfallenden Zinsleistungen ebenfalls eine vGA i.S. des § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG und eine andere Ausschüttung i.S. des § 27 Abs. 3 Satz 2 KStG begründen.

Folgende Überlegungen sind dafür maßgebend:

  • Auch eine offene Gewinnausschüttung (Dividende) führt zu einem entsprechenden Vermögensabfluss bei der Kapitalgesellschaft. Darlehenszinsen, die für die Fremdfinanzierung einer offenen Gewinnausschüttung aufgewendet werden, werden jedoch nicht als (weitere) Gewinnausschüttung und andere Ausschüttung i.S. des § 27 Abs. 3 Satz 2 KStG behandelt.