Entsprechend den Erörterungen der Vertreter der obersten FinBeh des Bundes und der Länder im Rahmen der Sitzung USt I/01 ist die Anwendbarkeit der USt-Befreiung nach § 4 Nr. 21 UStG für Leistungen der Integrationsfachdienste verneint worden.
Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit (MASFG) des Landes Rheinland-Pfalz ist daher nun mit der Frage an das Ministerium der Finanzen herangetreten, inwieweit für diese Leistungen stattdessen die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 18 UStG einschlägig sein könnte.
Unter dem Oberbegriff der Integrationsfachdienste sind nach dem Sachverhaltsvortrag des MASFG zwei Bereiche zusammengefasst:
die eigentlichen Integrationsfachdienste (IFD; Vermittlung behinderter Menschen)
die Psychozozialen Dienste (PSD; Betreuung von schwerbehinderten Menschen mit Problemen im Arbeits- und Berufsleben)
Testen Sie "Steuerportal Seniorenberatung" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|