OFD Köln - Verfügung vom 09.02.2009
S 2244 - 2009/0003 - St 14

OFD Köln - Verfügung vom 09.02.2009 (S 2244 - 2009/0003 - St 14) - DRsp Nr. 2009/80138

OFD Köln, Verfügung vom 09.02.2009 - Aktenzeichen S 2244 - 2009/0003 - St 14

DRsp Nr. 2009/80138

Nachträgliche Anschaffungskosten im Rahmen des § 17 EStG durch eigenkapitalersetzende Finanzierungshilfen; Sanierungs- und Zwerganteilsprivileg

In seiner bisher ständigen Rechtsprechung knüpft der BFH hinsichtlich einer steuerlichen Berücksichtigung von eigenkapitalersetzenden Finanzierungshilfen (Darlehen, Bürgschaft) als nachträgliche Anschaffungskosten im Rahmen des § 17 EStG streng an die zivilrechtlichen Grundsätze zum Eigenkapitalersatzrecht an. Zur diesbezüglichen Bedeutung des so genannten Sanierungs- und Zwerganteilsprivileg nimmt die OFD wie folgt Stellung:

1. Erwerb von Geschäftsanteilen zur Überwindung der Gesellschaftskrise

Durch Art. 10 Nr. 2 des Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich vom 27.4.1998 (KonTraG, BGBl. 1998 I S. 786) ist § 32a Abs. 3 GmbHG um folgenden Satz 3 ergänzt worden:

„Erwirbt ein Darlehensgeber in der Krise der Gesellschaft Geschäftsanteile zum Zweck der Überwindung der Krise, führt dies für seine bestehenden oder neugewährten Kredite nicht zur Anwendung der Regeln über den Eigenkapitalersatz.”