Im Jahr 2006 hat der BFH in mehreren Entscheidungen zu Einzelfragen bei der Besteuerung von Finanzinnovationen Stellung genommen. Das BMF-Schreiben vom 18.7.2007 - IV B 8 -
Nach Auffassung der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder gilt hinsichtlich der Ertragsermittlung bei Investmentvermögen Folgendes:
Aus Billigkeitsgründen wird es grundsätzlich nicht beanstandet, wenn die Ertragsermittlung auch bei Investmentfonds auf der Grundlage der von WM Daten bereit gestellten Klassifikationen erfolgt. Insoweit findet das BMF-Schreiben vom 18.7.2007, BStBl 2007 I S. 548, entsprechende Anwendung.
Hierbei sind jedoch folgende Einschränkungen zu beachten:
Bei Vermögensverfall des Emittenten besteht ausnahmslos die Pflicht zu prüfen, wie die Grundsätze des BFH (
Die Geltendmachung von Verlusten aus Finanzinnovationen ist für alle noch nicht abgeschlossenen Geschäftsjahre nur zulässig, wenn sie mit dem BFH-Urteil vom 11.7.2006 -
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