Das FG Hamburg hat mit Urteil 15.10.2008 -
Das FG Hamburg vertritt die Auffassung, dass eine Beschränkung der Betriebsausgaben - wie im BMF-Schreiben vom 5.4.2007(BStBl 2007 I S. 449) vorgesehen (Ansatz nur, wenn die Betriebsausgaben 50 % der Einnahmen übersteigen) - nicht zulässig sei.
Weiterhin geht das FG Hamburg davon aus, dass auch im Fall der Anerkennung von Betriebsausgaben der Steuersatz von (im Streitfall) 25 % zur Anwendung kommen müsste.
Gegen das Urteil wurde beim BFH unter dem Az.
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