OFD Magdeburg - Verfügung vom 01.08.2005
S 2151 - 10 - St 216

OFD Magdeburg - Verfügung vom 01.08.2005 (S 2151 - 10 - St 216) - DRsp Nr. 2008/92631

OFD Magdeburg, Verfügung vom 01.08.2005 - Aktenzeichen S 2151 - 10 - St 216

DRsp Nr. 2008/92631

Ablösung von landwirtschaftlichen Altschulden gem. § 7 Landwirtschafts-Altschuldengesetz; Ertragsteuerliche Folgen für LPG-Nachfolgeunternehmen

Die ertragsteuerliche Behandlung der Ablösung von Altschulden nach §§ 7 ff. des Landwirtschafts-Altschuldengesetzes vom 25.6.2004 (LwAltschG, BGBl. 2004 I S. 1383) wurde von den obersten Finanzbehörden erörtert. Dazu teil die OFD Folgendes mit:

1 Allgemeines

Mit dem LwAltschG wurde die Möglichkeit zur Ablösung landwirtschaftlicher Altschulden neu geregelt. Ziel des Gesetzes ist die beschleunigte Ablösung der Altschulden durch die LPG-Nachfolgeunternehmen. Zugleich eröffnet das Gesetz den landwirtschaftlichen Unternehmen die Möglichkeit, freiwillig ihre Altschulden in einem einheitlichen Ablöseverfahren gegen Zahlung eines unternehmensindividuell bestimmten Ablösebetrages vorzeitig zurückzuzahlen.