Der BFH hat seine bisherige Rechtsprechung zur Abgrenzung von Aus- und Fortbildungskosten aufgegeben. Nach den Urteilen vom 17.12.2002 -
Die o. g. Urteile sind zwischenzeitlich im BStBl 2003 II S. 403 bzw. S. 407 veröffentlicht worden und ab sofort in allen offenen, gleich gelagerten Fällen anzuwenden. Dabei sind folgende Grundsätze zu beachten:
Aufwendungen für
ein berufsbegleitendes Erststudium bzw.
eine Umschulungsmaßnahme, die eine Grundlage dafür bildet, von einer Erwerbs- oder Berufsart zu einer anderen überzuwechseln,
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