Nach der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur” können Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die Investitionen in Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens vornehmen, die Dauerarbeitsplätze sichern oder schaffen, unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
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